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Flüchtling zu Geldbuße verurteilt
Potsdam (nd). Das Landgericht Potsdam hat den Flüchtling Bisso G. aus Rathenow in einem Berufungsprozess wegen Verletzung der Residenzpflicht zu einer Geldbuße von 30 Euro verurteilt. Das teilte der Flüchtlingsrat Brandenburg am Freitag mit. Ursprünglich sollte die Verhandlung am 5. März fortgesetzt werden. Doch die Richterin entschied überraschend bereits am Donnerstag. Der 35-jährige Kamerunger war 2006 und 2008 in Berlin erwischt worden, obwohl er ohne besondere Erlaubnis das Land Brandenburg nicht hätte verlassen dürfen. Im Mai 2011 hatte das Amtsgericht Rathenow den Flüchtling deswegen zu einer Buße von 150 Euro verdonnert. Mit der Reduzierung auf 30 Euro sind Bisso G. und sein Anwalt Volker Gerloff nicht zufrieden. Gerloff hatte vergeblich beantragt, durch das Bundesverfassungsgericht oder den EU-Gerichtshof prüfen zu lassen, ob die Residenzpflicht nicht rechtswidrig ist. Bisso G. und sein Verteidiger wollen weiter gegen die Residenzpflicht kämpfen. Der Rechtsanwalt erwägt, gegen das Urteil in Revision zu gehen.
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