Neuregelung des Elternunterhalts

Bundesgerichtshof begrenzt Pflichten der Kinder

Nicht nur Eltern schulden ihren Kindern Unterhalt. Sind die Eltern bedürftig, werden auch Kinder zur Unterstützung ihrer Eltern herangezogen. Berechnungsbasis ist dabei das Familieneinkommen des Kindes.

Ämter und Gerichte bewerteten dabei bisher unterschiedlich, in welcher Höhe der Ehepartner des unterhaltspflichtigen Kindes eine eigene Altersvorsorge treffen kann. Ebenfalls unterschiedlich wurde geregelt, wie viel Unterhalt das Kind, wenn es nicht selbst verdient, aus dem »Taschengeldanspruch« gegenüber dem Ehepartner zahlen muss.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit einer Entscheidung vom 12. Dezember 2012 (Az. XII ZR 43/11) den Elternunterhalt weitgehender begrenzt als dies bislang in der Praxis üblich war. Etliche unterhaltspflichtige Kinder werden eine Absenkung ihrer Unterhaltspflicht verlangen können, teilt die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht d...


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