Recht halbherzig
Durch das Recht des Blutes (Ius Sanguinis) wurde die Staatsbürgerschaft seit 1871 in Deutschland an Kinder verliehen. Das sogenannte »Abstammungsprinzip« sieht vor, dass ein Kind nur durch Geburt Deutscher wird, wenn mindestens ein Elternteil zu dieser Zeit bereits Deutscher ist. Bis in die 70er Jahre der BRD hinein musste dieser Elternteil sogar per Gesetz zwingend der Vater sein. Wer lediglich eine deutsche Mutter hatte, blieb Ausländer.
Seit dem Jahr 2000 findet in Deutsc...
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