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Gleiches Adoptionsrecht?
Renate Rampf, Sprecherin des Lesben- und Schwulenverbands in Deutschland
nd: Welche Rechte haben Lesben und Schwule durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Sukzessivadoption gewonnen?
Rampf: Bisher hatten Homosexuelle das Adoptionsrecht als Einzelperson und die Möglichkeit der Stiefkindadoption. Ein nicht-leibliches Kind konnte damit rechtlich nur über ein Elternteil abgesichert werden, im Steuerrecht, im Unterhaltsrecht oder auch im Erbschaftsfall. Nun kommt die Sukkzessivadoption dazu: Wenn eine Person ein Kind adoptiert, kann auch der Partner Familie sein und nachträglich selbst Adoptionsantrag stellen. Das Kind bekommt so mehr Rechte und beide Elternteile können das Kind auf der Steuerkarte angeben. Das bestehende Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare ist damit weitgehend hinfällig.
Wie bewerten Sie das Urteil?
Das ist die erste bindende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Thema Adoptionsrecht für Homosexuelle. Es ist auch eine politisch grundsätzliche und hi...
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