Gleiches Recht für alle
Grit Gernhardt über das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare ist nur konsequent. Schließlich folgten die Karlsruher Richter auch in ihren vergangenen Entscheidungen zum Thema immer dem Grundsatz der Gleichbehandlung. Ein Grundsatzurteil jedoch, das alle weiteren Klagen wegen der Ungleichbehandlung homosexueller Partnerschaften gegenüber der Ehe unnötig machen würde, existiert weiter nicht.
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