Ungarns Kreuz mit dem Roten Stern
Verfassungsgericht musste Verbot des »Symbols der Willkürherrschaft« aufheben
Am Dienstag dieser Woche erklärte Ungarns Verfassungsgericht das Gesetz über »Symbole der Willkürherrschaft«, das er im Jahr 2000 noch für grundgesetzkonform befunden hatte, notgedrungen doch für verfassungswidrig.
Am 8. Juli 2008 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg verfügt, dass das ungarische Verbot, den roten Stern öffentlich zu zeigen, aufgehoben werden müsse. Die Vorgeschichte dieses Urteil war, dass ein renitenter Linker namens Attila Vajnai den roten Stern öffentlich zu tragen gewagt hatte, weshalb er aufgrund des Gesetzes über die Symbole der Willkürherrschaft von ungarischen Gerichten mehrfach verurteilt worden war. Nach der genannten Rechtsvorschrift ist es untersagt, »Symbole der Willkürherrschaft« - egal ob Hakenkreuz oder roter Stern oder auch die Sichel, letztere natürlich nur in Kombination mit dem Hammer - öffentlich sichtbar zu machen oder zur Schau zu stellen. Schließlich hatte sich Vajnai an den Straßburger Gerichtshof für Menschenrechte gewendet, und die Richter gaben ihm recht. Unter anderem stellten sie fest, dass da...
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