Politische Zahlentricks

  • Holger Krawinkel
  • Lesedauer: 3 Min.

Tatsächlich könnte die EEG-Umlage im nächsten Jahr je nach Ausbaugeschwindigkeit vor allem von Offshore-Windenergie auf sechs bis sieben Cent/kWh steigen. Grund ist auch der sinkende Strompreis im Großhandel, der von den ausgezahlten Vergütungen als Einnahmen abgezogen wird. Für die Berechnung der Umlagen 2013 und 2014 wurde mit einem Börsenpreis von 5,15 Cent/kWh kalkuliert. Tatsächlich liegt dieser Preis heute schon bei etwa 4,2 Cent/kWh.

Wenn die Börsenpreise um einen Cent/kWh sinken, müssten bei einem Anteil von 25 Prozent die Ökoenergien um mehr als drei Cent/kWh teurer werden, damit der Strompreis überhaupt steigt. Obwohl der Strompreis also gar nicht höher sein müsste, haben Umweltminister Peter Altmaier (CDU) und Wirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) verschiedene Vorschläge unterbreitet, die zusammen die Umlage um maximal 0,4 Cent/kWh entlasten könnten.

Insgesamt könnte die EEG-Umlage um etwa 1,7 Cent/kWh geringer ausfallen, wenn der gesamte Stromverbrauch herangezogen würde. Tatsächlich wird die Umlage bei nur etwa 70 Prozent des Verbrauchs berechnet. Auf die Ausnahmen für die Industrie entfallen etwa 1,1 Cent/kWh, auf die nicht erfasste Eigenerzeugung etwa 0,6 Cent/kWh. Die Einschränkung der Ausnahmeregelungen und die Beteiligung der Eigenerzeugung an den EEG-Kosten sollen die Umlage um knapp 0,2 Cent/kWh reduzieren.

Bis 2017 muss mit einem deutlichen Zuwachs der Eigenerzeugung vor allem durch Photovoltaikanlagen in Industrie, Gewerbe und bei den privaten Haushalten gerechnet werden. Dadurch werden die Netzkosten auf immer weniger Stromkunden verteilt. In Zukunft sollten daher die Netzentgelte von den verbrauchten Kilowattstunden auf einen bestellten Leistungsbezug umgestellt werden. Einer solchen Systematik könnten Stromsteuer, Konzessionsabgabe und auch EEG-Umlage folgen.

Mit dem Beitrag der Bestandsanlagen sollen die »Altlasten« des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) um etwas mehr als 0,1 Cent/kWh abgebaut werden. Tatsächlich dürfte der Umfang der Überförderungen deutlich höher liegen. Es handelt sich um Mittel, die nicht der Energiewende zu Gute kommen, sondern sich in deutlich höheren Pachten von Landwirten, zusätzlichen Einnahmen von Abfallentsorgern oder überhöhten Renditen von Eigenheimbesitzern mit Solaranlagen niederschlagen.

Die Verzögerung von Auszahlung bzw. Förderbeginn bei Neuanlagen wirkt wie ein im Volumen begrenztes Förderprogramm und ist daher nicht unüblich. Angesichts des ebenfalls vergleichsweise geringen Effekts von ebenfalls etwa 0,1 Cent/kWh und der offenbar geringen Durchsetzbarkeit dürfen keine allzu großen entlastenden Wirkungen auf die EEG-Umlage erwartet werden. Konsequenter wäre eine Durchforstung aller Überförderungen, vor allem bei Biomasse und Windenergie. Rösler und Altmaier gehen hier aber nur einen ersten Schritt.

Eine Begrenzung bei der Steigerung der Umlage auf maximal 2,5 Prozent pro Jahr würde einen jährlichen Mittelzufluss für Neuanlagen von etwa 500 Millionen Euro bedeuten. Dies gilt aber nur dann, wenn diese Mittel nicht zum Ausgleich sinkender Börsenpreise eingesetzt werden. Stehen sie netto zur Verfügung, können bei durchschnittlichen Vergütungen von acht Cent/kWh für Windkraftanlagen an Land jährlich 15 bis 20 Terawattstunden zugebaut werden, was zum Erreichen des 40-Prozent-Ziels bis 2020 ausreichen würde. Offshore wäre allerdings nicht mehr bezahlbar.

Einen Vorschlag für einen Ausgleich der gestiegenen Stromkosten bei einkommensschwachen Haushalten enthält das Altmaier-Papier nicht. Zusätzlich sollte über eine Neuregelung der bisherigen Grundversorgung nachgedacht werden. Diese Grundversorgung sollte auf einen klar definierten Kreis von Bedürftigen begrenzt werden, zum Beispiel analog der Rundfunkgebührenbefreiung. Bei der neuen Grundversorgung würden dann Konzessionsabgabe und Energiesteuer entfallen und es würde lediglich der reduzierte Mehrwertsteuersatz erhoben. Die Grundversorgung würde in regionalen Losen durch die Bundesnetzagentur oder die Landesregulierungsbehörden ausgeschrieben. Damit würde gewährleistet, dass die steuerlichen Vorteile auch beim Empfänger ankommen.

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