Keine strengeren Regeln für Handy-Überwachung

Bundestag lehnt Grünen-Vorstoß ab

Tausendfach erfasste die sächsische Polizei am Rande des Dresdner Naziaufmarsches 2011 Telefondaten auch unbeteiligter Bürger. Ein Gesetzentwurf der Grünen, dies künftig durch strengere Vorgabe zu erschweren, scheiterte am Freitag im Parlament.

Berlin (nd/Agenturen). Der Bundestag hat am Freitag höhere Hürden für die Erhebung und Auswertung von Handydaten in Ermittlungsverfahren abgelehnt. Ein entsprechender Gesetzesentwurf der Grünen scheiterte am Widerstand von Koalition und SPD. Der Entwurf sah eine genauere Begründung von Richtern vor, warum Handydaten abgefragt werden sollen. Bei der Funkzellenabfrage werden Daten von Handybesitzern gesammelt, die sich zu einer bestimmten Zeit in einer Gegend aufgehalten haben. Dazu gehören Telefonnummern und Aufenthaltsorte von Handybesitzern.

Im Zusammenhang mit einem Neonazi-Aufmarsch in Dresden, bei dem es schwere Ausschreitungen gegeben hatte, waren 2011 massenhaft Daten abgefragt wurden. Den Ermittlern wurden damals 140 000 Datensätze übermittelt, wie die Grünen angeben. Dabei gerieten auch Unbeteiligte ins Visier der Ermittler.

»Die Funkzellenab...


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