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Wenn das Verkehrsschild zugeschneit ist

Verkehrsschilder müssen grundsätzlich erkennbar sein. Wenn das nicht der Fall ist, kann auch nicht vom Verkehrsteilnehmer erwartet werden, dass er sich daran hält. Die Ausnahme sind Schilder mit charakteristischen Formen wie das Stoppschild oder das Schild »Vorfahrt beachten«. Sie sind auch dann zu beachten, wenn sie bis zur Unkenntlichkeit mit Schnee bedeckt sind. Noch eine Ausnahme ist ...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/814115.wenn-das-verkehrsschild-zugeschneit-ist.html

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