Putzen im Treppenhaus
Mieterpflichten
Ein Mieter putzte das Treppenhaus nicht. Der Vermieter darf auf dessen Kosten eine Fachfirma mit der Reinigung beauftragen
Eigentlich hätte Mieter N. im Februar 2012 das Treppenhaus und Gemeinschaftsräume des Mietshauses putzen sollen. Nach dem Putzplan des Vermieters war er »dran«. Das war ihm egal, er machte nicht sauber. Anfang März mahnte ihn der Vermieter deshalb schriftlich ab. Als der Mieter darauf nicht reagierte, beauftragte der Vermieter eine Reinigungsfirma. Die berechnete zwei Arbeitsstunden (35,46 Euro), die der Vermieter dem säumigen Mieter in Rechnung stellte. N. zahlte nicht und behauptete, er habe ...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.