Grunzgeräusche im Orangensaft
Gelatine im Apfelsaft, Schweineborsten in Backwaren. Während es sich bei nicht deklariertem Pferdefleisch in Tiefkühlprodukten um eine Straftat handelt, dürfen Hersteller die Verbraucher über tierische Bestandteile bei der Produktion vieler Lebensmittel im Unklaren lassen.
Nicht deklariertes Pferdefleisch in Fertiglasagne, Döner und schwedischen Hackbällchen ist in erster Linie eines: Die ärgerliche Irreführung des Verbrauchers, wenn man vom Problem eventueller Medikamentenrückstände absieht. Schließlich gibt es aus Sicht des Aufwands für die Aufzucht eines Pferdes keinen Grund, weshalb sich dessen Verhackstückung finanziell mehr auszahlen sollte als die Schlachtung einer Kuh. Es sei denn, es handelt sich um einen lahmen Gaul. Wer Rind, Schwein und Hühnchen auf seinem Teller wünscht, sollte keinen galoppierenden Vierbeiner aufgetischt bekommen. Eine Gefahr für die Konsumenten besteht nach derzeitiger Sachlage allerdings nicht, weshalb man das aktuelle Erregungspotenzial dazu nutzen sollte, eine grundsätzliche Debatte zum Thema Deklaration von Zutaten in Lebensmitteln anzustoßen. Während sich es bei Pferdefleisch in der Bolognese klar um eine strafbare Verbrauchertäuschung handelt, dürfen Lebensmittelk...
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