Neuer Entwurf zum Leistungsschutzrecht
Koalition will Kompromiss mit Google und Co.
Berlin (dpa/nd). Der Rechtsausschuss des Bundestags hat mit der schwarz-gelben Mehrheit das abgeschwächte Leistungsschutzrecht für Presseverlage im Internet befürwortet. Anträge der Opposition, wegen der neuen Kompromissformel eine weitere Anhörung anzusetzen, wurden gestern abgelehnt. Damit kann der Gesetzentwurf am Freitag vom Bundestag beschlossen werden. Danach sollen Online-Medienanbieter künftig keine Lizenz mehr bei Presseverlagen erwerben müssen, wenn sie - etwa in Suchergebnissen - lediglich kurze Artikelanrisse anzeigen, sogenannte Snippets. Die bisherigen Pläne sahen unter anderem vor, dass Internetanbieter, die automatisch Texte von den Angeboten von Verlagen darstellen, dafür eine Lizenz benötigen. Pressekonzerne haben die Auffassung vertreten, dass Suchmaschinen wie Google mit ihren Inhalten Geld verdienen - also dafür auch zahlen sollen.
Ob die Neuformulierung des Paragrafen 87f des Urhebergesetzes, nach der ein Verlag, »das ausschließliche Recht« haben soll, »das Presseerzeugnis oder Teile hiervon zu gewerblichen Zwecken öffentlich zugänglich zu machen, es sei denn, es handelt sich um einzelne Wörter oder kleinste Textausschnitte«, den Streit beendet, ist offen. Unklar ist etwa, wie lang die »Snippets« sein dürfen.
»Die zentrale Frage des Leistungsschutzrechts ist, ob Zeitungsverlagen erheblicher wirtschaftlicher Schaden durch Suchmaschinen entsteht«, so Herbert Behrens (LINKE) nach einer Expertenanhörung am Montag. »Aber auch die Experten konnten uns kein belastbares Zahlenmaterial dazu vorlegen.« Auch SPD und Grüne lehnen das Gesetz ab. Es zeichnet sich ab, dass zudem einige Abgeordnete von Schwarz-Gelb nicht zustimmen werden. Peter Tauber (CDU) erklärte, dass selbst unter den Rechtspolitikern keine Klarheit bestehe, wie die neue Regelung zu verstehen sei.
Der Berufsverband freier Journalisten, Freischreiber e.V., kritisierte derweil das Monopol der Verwerter gegenüber den eigentlichen Urhebern.
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