Wann ist ein Terrorist ein Terrorist?
Ehemaliger MfS-Offizier vor dem Landgericht
Vor dem Berliner Landgericht begann gestern die Berufungsverhandlung, in der sich der ehemalige MfS-Offizier Wolfgang Schmidt gegen eine Verurteilung des Amtsgerichts wegen »Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener« wehrt.
Es ist eine alte Geschichte, ein alter Fall, nur das Gericht ist neu. Die höhere Instanz soll nun entscheiden, ob der ehemalige MfS-Mitarbeiter Wolfgang Schmidt den in der DDR 1952 zum Tode verurteilten und hingerichteten Johann Burianek einen Banditen und Terroristen nennen darf. Schmidt hatte auf der Internetseite www.mfs-insider.de auf die Rehabilitierung Burianeks 2005 durch die bundesdeutsche Justiz reagiert. Doch erst viele Jahre später fiel es dem Gedenkstättenchef des ehemaligen MfS-Gefängnisses Hubertus Knabe auf, dass da etwas im Internet steht, was so gar nicht in das herrschende Weltbild passt. Der Fall Schmidt war geboren. Die Amtsrichterin folgte den Knabe-Pfaden und verurteilte Schmidt zu einer Geldstrafe. »Aus dem Umstand, dass Burianek als Mitglied einer Bande und wegen der Vorbereitung eines Sprengstoffanschlags vom Obersten Gericht der DDR ver...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.