Mehrheit für Ablösung der Staatsleistungen rückt näher

Millionenzahlungen an Kirchen »ein Relikt« / Zustimmung für Gesetzentwurf der Linken wächst

  • Lesedauer: 2 Min.

Berlin (nd). Eine Neuregelung der sogenannten Staatsleistungen an die Kirchen könnte näher rücken. Wie der „Spiegel“ berichtet, zeichne sich eine fraktionsübergreifende Mehrheit dafür ab. Ein Gesetzentwurf der Linksfraktion, der vorschlägt, die jährlichen Staatszahlungen an die Kirche durch eine Einmalzahlung abzulösen, wird derzeit im Innenausschuss des Bundestags beraten. Wie das Magazin schreibt, würden „sowohl die Koalition als auch die SPD“ den Vorschlag „im Prinzip“ befürworten.

2010 etwa erhielten die christlichen Glaubensgemeinschaften insgesamt rund 460 Millionen Euro von den Bundesländern. Die Staatsleistungen gehen auf die Enteignung und Säkularisierung kirchlicher Güter durch den sogenannten Reichsdeputationshauptschluss von 1803 zurück. Die Landesherren verpflichteten sich damals, unter anderem für die Besoldung kirchlicher Würdenträger aufzukommen. Dies gilt bis heute, obwohl Artikel 140 des Grundgesetzes eine bundesrechtliche Neuregelung verlangt, die bisher aber nicht vorgelegt wurde.

„Die bisherige Regelung ist ein Relikt“ aus dem vorletzten Jahrhundert, zitiert der „Spiegel“ den religionspolitische Sprecher der Linken, Raju Sharma. Der SPD-Abgeordnete Rolf Schwanitz nennt das Linken-Papier „einen sehr guten und längst überfälligen Gesetzentwurf“. Kirchenkritische und humanistische Verbände wenden sich seit langem gegen die Staatsleistungen.

Der Vorstoß der Linken, der bereits vor einem Jahr ins Parlament eingebracht wurde, stand am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestags. Der Gesetzentwurf sieht vor, „dass die Länder das Zehnfache eines Jahresbetrages als Ablösesumme zahlen. Sie können das auf einen Schlag tun oder über einen Zeitraum von maximal 20 Jahren strecken“, sagte Sharma. „In 20 Jahren schreiben wir das Jahr 2033. Dann hätten die Länder 230 Jahre lang Staatsleistungen an die Kirchen gezahlt. Der Verfassungsauftrag, der sagt, das müsse beendet werden, wäre dann auch schon 114 Jahre alt.“

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