Gehörlose müssen den Rauchmelder selbst bezahlen
Urteile von Sozialgerichten
Gehörlose können von ihrer Krankenkasse keine Kostenerstattung für Rauchmelder mit Lichtsignalanlage verlangen. Denn die Kassen sind nur für die medizinische Rehabilitation zuständig.
Ein dementsprechendes Urteil fällt das Landessozialgericht (LSG) Hamburg am 27. Dezember 2012 (Az. L 1 KR 147/11). Es bestehe keine Leistungspflicht. Rauchmelder als »allgemeine Vorsorge für Risiko- und Gefahrensituationen« seien »der Eigenverantwortung des Einzelnen zuzurechnen«, begründete das LSG seine Entscheidung.
Bestattungskosten begleichen geht vorDer Sozialhilfeträger darf nicht zur Übernahme offener Bestattungskosten verpflichtet werden, wenn das überzogene Dispokonto des Verstorbenen mit einem Erbe ausgeglichen werden kann. In einem solchen Fall müssen die mittellosen Hinterbliebenen mit der Erbmasse oder mit noch später eingehenden Geldern auf das Konto des Verstorbenen die Beerdigung bezahlen. Das geht aus einem am 4. Oktober 2012 veröffentlichten Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen in Essen (Az. L 20 SO 302/11) hervor.
Im Streitfall wollte eine hinterbliebene Ehefrau erreichen, dass das...
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