Klage erfolglos - Silvio-Meier-Straße kommt
Umbenennung der Gabelsbergerstraße kann vollzogen werden
Nun ist es amtlich. Die vom Bezirksamt Kreuzberg-Friedrichshain im vergangenen Jahr beschlossene Umbenennung der Gabelsbergerstraße in Silvio-Meier-Straße kann vollzogen werden. Eine Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht wurde angesichts der zu erwartenden Erfolgslosigkeit zurückgezogen. Geklagt hatte der Betreiber des Ladens »Dunkelwelt Gothicshop« gegen die Umbenennung.
Er ließ durch einen Vertreter zum Teil sich widersprechende Argumente vortragen, warum die Umbenennung aus seiner Sicht willkürlich erfolgt und deshalb zurückzunehmen sei. Da sei zunächst der nicht näher zu beziffernde wirtschaftliche Schaden, der durch eine Neubeschilderung entstehen werde. Ein weiteres Argument des Klägers: Der von Neonazis im U-Bahn-Tunnel Samariterstraße 1992 ermordete Silvio Meier gehörte einer Szene an, die auch gewaltbereit gewesen sei. Schließlich das dritte Pfund: Die Mainzer Straße wäre doch viel besser geeignet gewesen, da Silvio Meier hier in der Hausbesetzerszene aktiv gewesen sei und dort sein soziales Umfeld gehabt hätte. Wäre die Mainzer Straße in der öffentlichen Diskussion im Angebot gewesen, dann hätte sich die Mehrheit der Befragten für diese Straße entschieden. Sie sei auch von größerem politischen Gewicht, da sie zum Boxhagener Platz führe und mit den dortigen Szenekneipen viele Touristen anlocke.
Das Bezirksamt als Gegenseite legte dar, dass der Namensfindungsprozess ausgesprochen demokratisch erfolgt sei. Es habe eine Versammlung mit interessierten Bürgern stattgefunden, wo verschiedene Vorschläge unterbreitet wurden. Eine Bibliothek, ein Park oder die Gabelsbergerstraße, die dem Tatort geografisch am nächsten lag. Die Mehrheit entschied sich für die Umbenennung der Gabelsberger. Die BVV fasste 2012 einen entsprechenden Beschluss und das Bezirksamt erledigte die Formalien - so wie es das Gesetz vorschreibt.
Der Richter versuchte dem Dunkelwelt-Mann klarzumachen, dass die Klage keine Chance auf Erfolg habe. Sie sei nicht zulässig. Das Bezirksamt habe nach einem demokratischen Verfahren entschieden. Somit fehle der Klage die Rechtsgrundlage. Eine Bewertung der Persönlichkeit von Silvio Meier habe im Gerichtssaal nichts zu suchen und das Argument, die Mainzer Straße sei besser geeignet, gehe ebenfalls ins Leere. Das treffe für jede Straße zu, wo es immer Befürworter und Gegner gebe. Der Richter erinnerte an den gescheiterten Versuch des Springerverlages, eine Rudi-Dutschke-Straße direkt vor der Haustür zu verhindern. Das Bezirksamt habe im öffentlichen Interesse damals wie heute nach dem Berliner Straßengesetz entschieden, somit sei der Vorgang nicht zu beanstanden.
Nach der klaren Ansage des Richters, dass die Einstellung des Verfahrens ohne Gerichtsurteil für den Kläger preisgünstiger sei, zog der Mann aus dem schwarzen Laden seine Klage zurück.
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