Wertminderung des Autos nach einem Unfall
Aktueller Streitfall
Das Amtsgericht Duisburg hat mit noch nicht rechtskräftigem Urteil vom 13. Februar 2013 (Az. 52 C 4939/11) entschieden, dass bei einem Fahrzeug der Luxusklasse ein Unfallschaden offenbarungspflichtig ist, weil gerade die Unfallfreiheit auf dem Gebrauchtwagenmarkt einen wertbildenden Faktor darstellt.
Auf diese aktuelle Entscheidung verweist der Fachanwalt für Verkehrsrecht, Bertil Jakobson, vom Verband deutscher Verkehrsrechts-Anwälte (VdVKA), die dieser im Auftrag seiner Mandantin erstritten hatte.
Der verhandelte Fall: Die Klägerin hatte einen Verkehrsunfall erlitten, bei welchem ihr Unfallfahrzeug nicht unerheblich beschädigt worden ist. Die Reparaturkosten betrugen 2457,75 Euro netto. Von dem Sachverständigen der Klägerin wurde außergerichtlich ein merkantiler Minderwert des Fahrzeugs in Höhe von 1000...
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