Deutsches Adoptionsrecht

● Einzeladoption: Wer nicht verheiratet ist, kann ein Kind nur allein annehmen. Grundsätzlich ist eine Adoption durch einen Einzelnen möglich, wenn sie dem Wohl des Kindes dient - unabhängig von sexueller Orientierung des Adoptierenden. Hier ändert sich nichts. In der Regel haben es Alleinstehende bei der Vermittlung aber deutlich schwerer als Ehepaare, zumal es ohnehin mehr Adoptionswillige gibt als Kinder, die zur Adoption freigegeben sind.

● Gemeinschaftliche Adoption: Ehepaare können ein Kind nur gemeinschaftlich annehmen. Schwule und lesbische Lebenspartner haben diese Möglichkeit nach dem Gesetz nicht. Ob ...


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