Wenn Krankheit und Ferienzeit zur Herausforderung werden
Rechtstipps bei Berufstätigkeit mit Kind
In immer mehr Familien sind beide Elternteile berufstätig: So waren bereits 2009 mehr als 70 Prozent der Mütter wieder im Job aktiv. Das erfordert eine hohe Flexibilität, vor allem, wenn die Kinder krank sind oder Schulferienzeit ist. Doch wie lange dürfen Eltern den Nachwuchs pflegen, ohne Probleme mit dem Arbeitgeber zu bekommen? Können sie die Kinder bei mangelnder Ferienbetreuung auch mal ins Büro mitnehmen?
Dass die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein Kraftakt für alle Beteiligten ist, bestätigen auch zahlreiche Statistiken: So verneinten 72 Prozent der Mütter und 68 Prozent der Väter die Frage des Instituts für Demoskopie Allensbach, ob sich Familie und Beruf gut miteinander vereinbaren lassen.
Gerade Krankheiten und Schulferien stellen das Familienleben oft vor große Herausforderungen. Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung gibt berufstätigen Eltern nachfolgend einen Einblick in die gesetzlichen Bestimmungen.
Anspruch auf Sonderurlaub zur Betreuung kranker KinderLiegt der Nachwuchs zu Hause krank im Bett, gelten folgenden Regelungen: »Für erkrankte Kinder (aber auch Gerichtstermine, Todesfälle im engen Familienkreis oder die eigene Hochzeit) haben Arbeitnehmer nach § 616 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) Anspruch auf Sonderurlaub bei voller Vergütung«, erklärt Dr. Daniel Rohlff, Rechtsexperte der D.A.S. Rechtsschu...
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