Kürzungen für Landwirte rechtens
Agrargenossenschaft verliert vor EU-Gericht
Der Löwenanteil des EU-Agrargeldes geht direkt an die Landwirte. Doch in den vergangenen Jahren hat die EU umgeschichtet: Diese Zahlungen sanken etwas, mehr Geld floss in die Entwicklung ländlicher Gebiete. Das ist rechtmäßig, hat das oberste EU-Gericht nun entschieden.
Luxemburg/Brüssel (nd/dpa). Die im europäischen Recht festgeschriebene schrittweise Kürzung der EU-Zahlungen an Landwirte ist rechtens. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag in Luxemburg entschieden (Rechtssache C-545/11). Entsprechend den EU-Vorgaben waren die direkten Zahlungen an landwirtschaftliche Betriebe in den vergangenen Jahren gesunken. Stattdessen floss mehr Geld in die regionale Entwicklung.
Dagegen hatte die Agrargenossenschaft Neuzelle geklagt. Der Betrieb mit 123 Mitarbeitern bewirtschaftet im Südosten Brandenburgs 5700 Hektar Acker- und Grünland, hält 6000 Schweine und 2600 Rinder.
2007 wurden die Förderungen bis 2013 und eine Kürzung um fünf Prozent vereinbart. 2009 wurden die Kürzungen ausgeweitet - bis auf zehn Prozent im Ja...
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