Stromkosten für Hartz-Bezieher kaum bezahlbar
Monatliche Ausgaben übersteigen Regelsatz-Anteil um über 30 Prozent / Ostdeutsche sind besonders betroffen
Berlin (nd). Die monatlichen Stromkosten wachsen in Deutschland rasch über den dafür vorgesehenen Anteil am Arbeitslosengeld II hinaus. Wie ein Stromvergleichsportal am Dienstag mitteilte, beträgt die Differenz zwischen dem Regelbedarf für Energie für Hartz-IV-Empfänger und den Stromkosten für einen Single-Haushalt bereits 31 Prozent - 2011 waren es noch 26 Prozent.
Während das Arbeitslosengeld II zu Jahresbeginn um acht Euro angehoben wurde, stiegen die Stromkosten im Schnitt um zwölf Prozent. Eine alleinstehende Person zahlt im Durchschnitt monatlich 41,88 Euro für Strom. Im ALG-II-Regelsatz ist aber für Wohnen, Energie und Instandhaltung lediglich ein Betrag von 31,94 Euro vorgesehen. Bezieher des Arbeitslosengelds II müssten somit rund zehn Euro im Monat zum Beispiel bei Nahrungsmitteln oder Kleidung einsparen.
Besonders betroffen seien die Bewohner aus den ostdeutschen Bundesländern, heißt es bei dem Stromvergleichsportal. Dort seien 10,5 Prozent der Bevölkerung auf Hartz IV angewiesen, in Westdeutschland wären es nur 6,2 Prozent. Zudem ist der Strompreis in Ostdeutschland durchschnittlich um 3,19 Prozent höher als in Westdeutschland. Die Differenz zwischen dem im Arbeitslosengeld II vorgesehenen Betrag und den tatsächlichen Ausgaben für Strom ist in Thüringen am größten. Tatsächlich reiche „in keinem deutschen Bundesland die Bemessungsgrundlage für Energie im Arbeitslosengeld II, um die Stromkosten zu decken“, so das Vergleichsportal.
Warum das Problem nicht der Preisanstieg beim Strom, sondern die zunehmende Armut in Deutschland ist, lesen Sie in der nd-Serie: »Armutsrisiko Energiewende«.
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