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Unter Bedingungen: Karlsruhe billigt »Deal« im Strafprozess

Verfassungsgericht verlangt von Richtern und Staatsanwälten, sich stärker an Recht und Gesetz zu halten

Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Regelung zum Deal im Strafprozess grundsätzlich gebilligt. Allerdings müssten sich Richter und Staatsanwälte bei solchen Absprachen stärker an Recht und Gesetz halten. Bislang bestehe ein »erhebliches Vollzugsdefizit«.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/816235.unter-bedingungen-karlsruhe-billigt-deal-im-strafprozess.html

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