Vorsorge treffen fürs Schicksal - gerade bei getrennten Eltern

Sorgerechtsverfügung

Ob gemeinsames Sorgerecht oder nicht: Alleinerziehende müssen unzählige Entscheidungen über das Leben ihrer Kinder treffen. Eine besonders weitreichende betrifft dabei die sogenannte Sorgerechtsverfügung. Denn wo bleiben die Kinder, wenn ihnen durch einen Schicksalsschlag Mutter oder Vater genommen werden? Wie sehen die rechtlichen Wege aus, um die zurückgebliebenen Kinder in richtigen Händen zu wissen?

Mit einer schriftlichen Verfügung können Alleinerziehende die Weichen nach ihren Wünschen stellen. Was konkret getan werden muss, damit alles rechtlich korrekt ist, das erläutert nachstehend die Juristin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung, Anne Kronzucker.

Bei kleinen Kindern über den eigenen Tod hinaus planen

Über den eigenen Tod hinaus planen fällt jedem schwer, besonders dann, wenn man kleine Kinder hat. Daher ist es für Eltern und Alleinerziehende minderjähriger Kinder wichtig, sich für den Unglücksfall Gedanken zu machen, wer die Kinder betreuen soll.

»Ansonsten entscheidet meist das Gericht darüber, wo und bei wem der Nachwuchs aufwachsen soll«, betont die Juristin Anne Kronzucker.

Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht?

Leben die Eltern getrennt oder sind geschieden, hängt der Verbleib der Kinder beim Tod eines Elternteils davon ab, ob ein gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht vereinbart wurde. Übt...


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