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Niederlage für Pastörs

  • Lesedauer: 1 Min.

Schwerin (dpa/epd/nd). Der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, ist auch in zweiter Instanz der Leugnung des Holocausts schuldig gesprochen worden. Das Landgericht in Schwerin wies gestern die Berufung gegen die in erster Instanz verhängte Strafe als unbegründet zurück. Der vorsitzende Richter zitierte in seiner Urteilsbegründung aus der Landtagsrede von 2010. Dort habe Pastörs unter anderem gesagt, dass Auschwitz und der Holocaust »nicht oder so nicht stattgefunden« haben.

Das Schweriner Amtsgericht hatte Pastörs zu einer achtmonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Nach Überzeugung des Amtsgerichts hatte sich der Angeklagte der Verunglimpfung des Andenkens von Verstorbenen in Tateinheit mit Verleumdung schuldig gemacht.

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