Zweitwohnungssteuer ist tabu

Kleingartenlauben

Die Diskussion um die Erhebung von Zweitwohnungssteuer für Kleingartenlauben nach dem Bundeskleingartengesetz reißt nicht ab. Dazu äußert sich der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Joachim Hacker, zuständiger Berichterstatter im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Deutschen Bundestages.

Das Kleingartenwesen in Deutschland hat wegen seiner sozialen Funktion eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Den rechtlichen Rahmen für den Schutz der gemeinnützigen Kleingartenanlagen stellt das Bundeskleingartengesetz dar. Trotzdem gibt es immer wieder Versuche, die Kleingärtner zu Gebührenzahlungen heranzuziehen, für die es keine rechtliche Grundlage gibt. Jüngstes Beispiel war der Versuch, die neuen GEZ-Gebühren für die Kleingärtner in den neuen Ländern wegen ihrer größeren Lauben (über 24 m²) zu veranlagen. Diese Frage ist geklärt worden (siehe »Gartenfreund« Januar 2013).

Seit Jahren gibt es eine andere Diskussion: Müssen Kleingärtner, die sich auf den Schutz des Bundeskleingartengesetzes berufen können, eine Zweitwohnungssteuer beziehungsweise Kurtaxe bezahlen? Die Kleingartenvereine haben sich in der Vergangenheit berechtigterweise dagegen gewehrt. Jedoch ebbt die Diskussion vor dem Hintergrund kommu...


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