Einsatz von Einzelpflegekräften erweitert
1,4 Millionen Demenzkranke in Deutschland
Etwa 1,4 Millionen Menschen sind heute in Deutschland an Demenz erkrankt. Mit dem Pflege-Neuausrichtungsgesetz sind deutliche Verbesserungen bei der ambulanten Versorgung dieser Menschen, die im Alltag allein nicht mehr zurecht kommen, möglich.
So können beispielsweise selbstständige Pflegekräfte leichter Verträge mit den Pflegekassen abschließen. Bisher ging das nur, wenn die Versorgung nicht durch Pflegedienste sicherzustellen war.
Gerade Demenzkranke benötigen ein hohes Maß an individueller Betreuung und vor allem an besonderer Zuwendung. Oft kann sich eine speziell qualifizierte Pflegekraft besser auf den Erkrankten einstellen und die Hilfe so gestalten, dass ein größeres Maß an Eigenständigkeit gewahrt wird.
Für die pflegenden Angehörigen soll diese neue Möglichkeit Entlastung bringen - zumal künftig nicht nur Leistungskomplexe, in denen konkrete Hilfen etwa bei der Körperpflege definiert sind, vereinbart werden können, sondern auch nach Zeitaufwand abgerechnet werden kann. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben damit die Möglichkeit, sich gemeinsam mit den ambulanten Diensten beziehungsweise mit den selbstständigen Pflegekräften flexibel auf ganz ind...
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