Gute Nachricht
Betriebskosten
Eine gute Nachricht für Mieter: Macht der Vermieter bei der Abrechnung der Betriebskosten Fehler zu ihrem Nachteil, dann dürfen Mieter die notwendigen Korrekturen selbst durchführen und die Vorauszahlungen entsprechend kürzen.
Auf das Urteil des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 184/12) weist der Deutsche Mieterbund (DMB) hin. Im Streitfall wies die Betriebskostenabrechnung eine Nachforderung von 84 Euro auf. Laut Nachrechnung des Mieters stand ihm ein Guthaben von 376 Euro zu. Dieses Geld behielt er von der nächsten Monatsmiete ein. Zudem kürzte er in den Folgemonaten die Betriebskosten-Vorauszahlung um monatlich 30 Euro.
Der BGH habe dieses Vorgehen als rechtm...
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