Hauptsache, die Rangfolge bleibt

Karlsruhe hat schon 1999 die Regeln des Länderfinanzausgleichs definiert

  • Marian Krüger
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bayern und Hessen haben ihre Klage gegen den Länderfinanzausgleich beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Nun ist die Frage, ob dieser politische Schritt auch eine juristische Chance hat.

Die hessisch-bayerische Attacke darf bereits einen ersten Erfolg für sich verbuchen. Denn viele Kommentatoren machen sich deren Argumente zu eigen. Der Finanzausgleich erscheint ihnen offenbar als eine Art Sozialhilfe für Bundesländer. Auf besonderes Unverständnis stößt, wenn Nehmerländer ihren Landeskindern kostenlose Kitas und anderes bieten, was im konservativen Süden nicht vorgesehen ist. »Unfair, unfairer, Finanzausgleich!«, wetterte »Bild« bereits im Herbst 2012. »Die ›reichen‹ Bayern wollen die Schlaraffenland-Versorgung vor dem Verfassungsgericht kippen. Richtig so!« Ungerecht sei, dass drei reiche Länder für 14 arme Schlucker zur Kasse gebeten werden. Dies führe, so die FAZ, zu einer »Unwucht, die für die Politiker und Bürger der Geberländer schwer erträglich ist«. Doch hier haben die Kollegen eine Nebelkerze aus bayerischer Produktion geworfen. Denn nicht die Geberländer, sondern der Bund leistet den größten Teil der Ausgl...


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