Ausgrenzung weiter an der Tagesordnung

Verbände kritisieren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Am 26. März 2009 trat in der Bundesrepublik die UN-Behindertenrechtskonvention in Kraft. Verbände und Politiker nahmen den gestrigen Jahrestag zum Anlass, auf Versäumnisse bei der Umsetzung des Abkommens hinzuweisen.

»Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern. Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.«
Artikel 1 der UN-Behindertenrechtskonvention

Mehr Selbstbestimmung und Partizipation sowie die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen fordert ein Bündnis aus 78 behindertenpolitisch arbeitenden Verbänden in Deutschland. Mit dessen Analysen und Forderungen liegt erstmals ein Bericht über die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention aus der Sicht der Zivilgesellsch...



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