Streit um Heizungseinbau
Modernisierung
Mieter müssen in der Regel Modernisierungen durch den Vermieter zulassen, die den Wohnwert verbessern oder Energie einsparen. Haben sie allerdings zuvor mit Zustimmung des Vermieters schon selbst modernisiert, müssen spätere Maßnahmen des Vermieters zu einer weiteren Optimierung führen.
Zudem können die Mieter möglicherweise reklamieren, die daraus resultierende Mieterhöhung stelle für sie eine unzumutbare Härte dar. Die Wüstenrot Bausparkasse weist auf zwei aktuelle Urteile des Bundesgerichtshofs (Az. VIII ZR 110/11 und Az. VIII ZR 25/12) hin.
In den entschiedenen Fällen hatten die Mieter von Altbauwohnungen in Berlin bereits vor längerer Zeit mit Zustimmung der damaligen H...
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