Behinderte erhält keine Beihilfe für ein eigenes Auto

Sozialgericht

Menschen mit Behinderung haben keinen Anspruch auf finanzielle Beihilfen für ein eigenes Fahrzeug, wenn die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel für sie zumutbar ist. Das entschied in einem erst jetzt bekannt gewordenen Urteil das Sozialgericht Mainz am 13. Februar 2013 (Az. S 10 R 9/11).

Das Gericht wies damit die Klage einer Frau aus Rheinhessen ab, die für Fahrten zu einer Weiterbildungsmaßnahme eine sogenannte Kfz-Beihilfe beantragt hatte.

Die Klägerin hatte erklärt, wegen ihres deutlich verkürzten und nicht voll beweglichen rechten Armes könne sie auch ihre Tochter nicht ohne eigenes Auto in die Kindertagesstätte brin...


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