Die unerwünschte Telefonwerbung
Wie sich Verbraucher wehren können
Verbraucher sollen künftig besser vor »Abzocke« am Telefon und im Internet geschützt werden. Das Bundeskabinett beschloss am 13. März 2013 einen entsprechenden Gesetzentwurf. So dürfen Gewinnspielanbieter künftig keine Gewinnspielverträge mit Verbrauchern am Telefon vereinbaren. Eine schriftliche Bestätigung soll Pflicht werden.
Welche Telefonwerbung ist erlaubt und welche nicht?Telefonwerbung ist seit 2009 nur erlaubt bei ausdrücklicher vorheriger Einwilligung vom Verbraucher. Diese muss vor dem Anruf vorliegen und kann nicht erst zu Gesprächsbeginn eingeholt werden. Verstoßen Firmen dagegen, drohen Bußgelder bislang in maximaler Höhe von 50 000 Euro. Diese sollen auf 300 000 Euro angehoben werden. Auch dürfen Firmen seitdem ihre Rufnummern nicht mehr unterdrücken, wodurch Werbeanrufe leichter zurückverfolgbar sein sollen.
Wie kann man sich vor Werbeanrufen schützen?Gegen die Anrufe selbst gibt es kein Mittel. Verbraucherschützer raten bei unerlaubten Anrufen, den Anrufer offensiv zur Rede zu stellen. Betroffene, so der Rat, sollten den Namen des Anr...
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