Rechtswidriger Aufschlag
Türkische Staatsbürger zahlen in Deutschland zu hohe Gebühren für Aufenthaltsdokumente
Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts sind die Gebühren, welche Türken in Deutschland für das Ausstellen von Aufenthaltstiteln zahlen müssen, rechtswidrig hoch. Trotzdem sieht die Bundesregierung derzeit keinen Handlungsbedarf.
Türkische Staatsbürger müssen in Deutschland für ihre Aufenthaltsdokumente tief in die Tasche greifen. Ein Betroffener, der seit 2003 in der Bundesrepublik lebt, zahlte bei der Ausländerbehörde für eine befristete Aufenthaltserlaubnis, deren Verlängerung sowie für einen unbefristeten Aufenthaltstitel 40 Euro, 30 Euro und 135 Euro. Der Migrant wollte das nicht hinnehmen, weil nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von ihm nicht unverhältnismäßig höhere Gebühren verlangt werden dürfen als von EU-Ausländern. Diese zahlen für die Ausstellung vergleichbarer Dokumente höchstens acht beziehungsweise 28,80 Euro.
Der türkische Arbeitnehmer war erfolgreich. Mitte März hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der Klage stattgegeben. Die Richter erklärten, dass die hohen Zahlungen eine diskriminierende Arbeitsbedingung darstellten. Sie sind demnach europarechtswidrig und widersprechen den Beschlüssen im Assoziatio...
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