Fehlende Anerkennung

Für Zuwanderer ist es immer noch schwer, hierzulande in ihrem erlernten Beruf zu arbeiten

  • Fabian Lambeck
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Bundesregierung und Wirtschaft loben das vor einem Jahr in Kraft getretene Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse. Doch allen Vorschusslorbeeren zum Trotz hapert es bei der Umsetzung vor allem in den Ländern.

Zumindest Bundesbildungsministerin Johanna Wanka (CDU) freute sich: »Das Gesetz zeigt Wirkung«, erklärte sie am Mittwoch in Berlin. Anlass zur ministeriellen Freude bot das einjährige Jubiläum des Anerkennungsgesetzes. Es war am 1. April 2012 in Kraft getreten und sollte es Zuwanderern mit im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen leichter machen, diese in Deutschland anerkennen zu lassen. Seitdem besteht ein »Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses mit dem deutschen Referenzberuf«, wie es beim Bundesbildungsministerium heißt.

Dazu wurden erstmals einheitliche Verfahren entwickelt. Allerdings zeigen sich hier die Tücken des Föderalismus. So greift das Gesetz nur bei den rund 350 »nicht reglementierten« Ausbildungsberufen im dualen System und im Handwerk.

Ganz anders sieht das aber bei den »reglementierten« Berufen aus. Darunter fallen etwa Erzieher, Altenpfleger oder Lehrer...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.

- Anzeige -
- Anzeige -