Keine Rechtfertigung
Fabian Lambeck über die Praxis der Anerkennung von Berufsabschlüssen von Ausländern
Man muss sich das mal vorstellen: Bis zum Inkrafttreten des Anerkennungsgesetzes im April 2012 war die Ausübung bestimmter Berufe an die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines EU-Mitglieds geknüpft. So konnte etwa eine ukrainische Ärztin keine Approbation erhalten, selbst wenn sie in der Bundesrepublik Medizin studiert hatte. Aufgrund dieser Berufsapartheid landete manch dringend benötigte Fachkraft auf dem Fa...
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