Einspruch soll bleiben

Genossenschaft von unten fordert Verzicht auf Anwendung des neuen Mietrechts

  • Rainer Balcerowiak
  • Lesedauer: 3 Min.

Gegen das »Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln« (Mietrechtsänderungsgesetz), das am 1. Mai in Kraft tritt, macht die Initiative »Genossenschaft von Unten« mobil. Das Gesetz bringt erhebliche Verschlechterungen für die Mieter mit sich. So wird das Mietminderungsrecht bei energetischen Baumaßnahmen für drei Monate ausgeschlossen. Ferner gibt es keine Härtefallklausel mehr, auf deren Grundlage bestimmte Modernisierungen aufgrund der zu erwartenden Mieterhöhungen abgelehnt werden können.

Vor diesem Hintergrund hat die Initiative alle Berliner Wohnungsbaugenossenschaften in einem offenen Brief aufgefordert, die Spielräume, die das neue Gesetz eröffnet, nicht zu Lasten der Mieter auszuschöpfen. »Die Genossenschaften als Solidargemeinschaften sind nicht der Erwirtschaftung von Profiten verpflichtet. Ihr Ziel ist eine gute und sichere Wohnungsversorgung zu sozial verträglichen Nutzungsentgelten« heißt es in dem Brief.

Da die Wohnungsgenossenschaften unter den bisherigen mietrechtlichen Bedingungen einen hohen Grad der Modernisierung ihrer Wohnungsbestände erreichen konnten, ohne Verluste zu erleiden, spreche nichts dagegen, diesen erfolgreichen und sozialverträglichen Weg fortzusetzen. Man appelliere deshalb an die Vorstände, auf die Anwendung der neuen Bestimmungen freiwillig zu verzichten.

Konkret würde das bedeuten, dass Nutzer von Genossenschaftswohnungen auch künftig ein Einspruchsrecht gegen Modernisierungen und Mieterhöhungen hätten. Zudem böten gerade Genossenschaften die Möglichkeit, dass »in demokratischer Aussprache ein Konsens über die Modernisierungsmaßnahmen und über die Umlage der Kosten erzielt werden kann«, heißt es dazu in dem Brief. Dies gelte auch für den Umgang mit sozialen Härtefällen,

Ferner sollte von energetischen Gebäudesanierungen betroffenen Mietern auch weiterhin ein angemessenes Mietminderungsrecht für den gesamten Zeitraum der baulichen Maßnahmen eingeräumt werden. Auch fordert die Initiative, dass die Genossenschaften darauf verzichten, den Mieterhöhungsspielraum in voller Höhe auszuschöpfen. Laut Gesetz können elf Prozent der Modernisierungskosten pro Jahr auf die Kaltmiete aufgeschlagen werden - und zwar zeitlich unbegrenzt.

Thomas Schmidt von der Initiative sieht bei einigen Genossenschaften durchaus positive Ansätze zur Dämpfung der Mietkosten. Diese sollten aber konsequent und vor allem flächendeckend praktiziert werden, so Schmidt. Doch damit sei kaum zu rechnen, da viele Genossenschaften auf geplante Neubauprojekte und die daraus resultierende Notwendigkeit entsprechend hoher Einnahmen aus dem Bestand verwiesen. Dabei trügen diese Neubauten kaum zu einer Entspannung des Berliner Wohnungsmarktes bei, da ihre Kalkulation in der Regel auf späteren Nettokaltmieten von 8,50 bis zehn Euro basierten. Auch würden viel zu wenig kleine Wohnungen gebaut, obwohl die Nachfrage in diesem Segment derzeit besonders stark ist.

Die Initiative will mit ihrem offenen Brief vor allem die Diskussion über die Rolle und die Möglichkeiten der Genossenschaften auf dem Berliner Wohnungsmarkt voran bringen. Deshalb fordert sie auch, dass ihr Appell in den Mitgliederzeitungen der Wohnungsunternehmen veröffentlicht wird. Bislang habe es aber noch keine Reaktionen auf den Vorstoß gegeben, so Schmidt.

www.genossenschaft-von- unten.eu

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