Wassertisch fordert Klage
Der Berliner Wassertisch hat das Abgeordnetenhaus zu einer neuen Klage gegen die Wasserverträge aufgefordert. Auch nach dem Rückkauf der RWE-Anteile sei der komplette Vertrag einschließlich einer »verfassungswidrigen Gewinngarantie« weitergeführt worden, kritisierte die Initiative am Donnerstag. Dadurch ergebe sich die Möglichkeit, den Vertrag juristisch anzugreifen. Klageberechtigt ist laut Wassertisch (mindestens) eine Fraktion des Abgeordnetenhauses. Ein Treffen mit Mitgliedern aller drei Oppositionsfraktionen habe es bereits gegeben, sagte Wolfgang Rebel, Sprecher des Wassertisches.
Die Initiative steht unter Zeitdruck, die Abgeordneten für das Klagevorhaben (Kostenpunkt 30 000 Euro) zu gewinnen, denn viel Zeit bleibt nicht mehr. Die Klagefrist, um die Verletzung des Budgetrechts anzuzeigen, läuft am 25. April 2013 ab. Doch nur bis zum 12. April kann ein Auftrag von den Abgeordneten an den vom Wassertisch konsultierten Juristen noch fristgerecht erfüllt werden.
Bei der Vorstellung einer Klageskizze durch den Wassertisch wurde jedoch Kritik laut: Vertreter des Arbeitskreises unabhängiger Juristen (AKJ) kritisierten wiederholt, der AKJ habe bereits eine Organklage formuliert, sei jedoch vom Wassertisch nicht um Unterstützung gebeten worden. »Zwei Organklagen sind eine zuviel«, monierte der AKJ, bot dem Wassertisch dennoch erneut seine Unterstützung an. »Zielsetzung eines solchen Dialogs wäre die Verständigung auf eine Organklage, in der alle relevanten Aspekte Berücksichtigung finden«, so Thomas Rudek, Sprecher des Volksentscheides zur Offenlegung der Wasserverträge.
Die Unternehmen RWE und Veolia hatten 1999 knapp die Hälfte der Wasserbetriebe vom Land gekauft. Der damalige schwarz-rote Senat räumte den Investoren eine Gewinngarantie ein. Im vergangenen Jahr kaufte Berlin den RWE-Anteil von 24,95 Prozent zurück. Auch über den Rückkauf der Veolia-Anteile wird verhandelt.
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