Streit um zustehendes Widerrufsrecht

Tritt ein Anleger im Wege eines Haustürgeschäfts einem geschlossenen Investmentfonds bei, kann er seinen Beitritt normalerweise binnen 14 Tagen widerrufen. Diese Frist läuft jedoch nicht, wenn er über das ihm gesetzlich zustehende Widerrufsrecht unzutreffend belehrt wurde. Mit dem Wirksamwerden des Widerrufs scheidet er dann aus der Fondsgesellschaft aus.

Darauf verweist der Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Klaus Hünlein von der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für mittelständische Wirtschaft (DASV) aufgrund eines Urteils des Oberlandesgerichts Hamm vom 23. Januar 2013 (Az. I-8 U 281/11).

Der Kläger und seine Frau hatten im Januar 2008 nach mehreren Beratungsgesprächen in ihrem Wohnhaus entschieden, sich an einem Investmentfonds der Beklagten zu beteiligen. Nachdem sie über 22 000 Euro eingezahlt hatten, erklärten sie im Dezember 2009 den Widerruf ihrer Beteiligung.

Die Beklagte meinte, der Beitritt beruhe nicht auf einem Haustürgeschäft. Die Beitrittserklärung sei zudem im Dezember 2009 ni...


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