Papierkrieg mit Quittungen und Belegen
Aufbewahrungsfristen
Sicher haben Sie sich oft schon gefragt, welche alltäglichen Belege Sie aufbewahren sollten? Das kann ein unscheinbarer Bon von der Tankstelle sein. Was aber ist mit dem Kontoauszug der Sparkasse oder der Klempnerrechnung. Als Faustformel im täglichen »Papierkrieg« gilt: Belege sollten zwei, drei oder zehn Jahre aufbewahrt werden.
Bei der sogenannten Aufbewahrungspflicht von Dokumenten blicken selbst Experten nicht immer genau durch. Verschiedenste Rechtsgebiete sind betroffen, ebenso Festsetzungen von Bundesbehörden. Auch das Folgende steht vorsichtshalber unter dem Vorbehalt: »Nach bestem Wissen und Gewissen.« Droht doch Tag für Tag die Normenflut uns auch im Privatleben zu überrollen: als Steuerzahler, als Versicherter oder als Häuslebauer.
Arbeitnehmer und Studenten mit und ohne Job, Ehepartner und Freiberufler sollten alle steuerrelevanten Unterlagen »nur« zehn Jahre lang aufbewahren. Und dann wegschmeißen - Lohnabrechnungen, Mietzahlung für das selbst genutzte Arbeitszimmer oder Quittungen aus der Buchhandlung, in der Sie Ihre Fachliteratur kaufen. Wichtig sind zudem Belege, die für spätere »Veranlagungszeiträume« bedeutsam sind. Etwa für langlebige Arbeitsmittel wie Computer, deren Anschaffungskosten auf mehrere Steuerjahre verteilt werden (»Absc...
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