Tipps zur Jahresabrechnung
Wohneigentum
Es ist wieder so weit: Die Verwaltungen der Wohnungseigentumsanlagen legen die Jahresabrechnung für 2012 vor, und die Verwaltungsbeiräte müssen prüfen, was mit dem Geld der Wohnungseigentümer geschehen ist.
Übersehen die Beiräte Fehler, droht den Miteigentümern Schaden, denn dafür haften die Beiräte. Das hat der Bundesgerichtshof (Az. V ZR 44/09) entschieden. Der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V unterstützt die Beiräte mit einem umfassenden Hilfsangebot.
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