Wofür gibt es den Zuschuss?
Wohnungsumbau
Bis zu 2557 Euro können Pflegebedürftige für »Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes« als Zuschuss bekommen. Festgelegt ist das in Paragraf 40 des Sozialgesetzbuches XI. Das Geld gibt es ohne Einkommensprüfung und ohne Eigenanteil des Pflegebedürftigen.
Je nach individueller Situation können bauliche Änderungen sowohl innerhalb als auch außerhalb der Wohnung oder des Hauses bezuschusst werden. Möglich sind beispielsweise die Verbreiterung der Türen, ein pneumatischer Türantrieb, eine Rampe oder ein Treppenlift, die Verlegung von rutschhemmendem Bodenbelag, der Einbau von Küchenschränken, die mit einem Rollstuhl unterfahren werden können, oder die Installation einer speziellen Dusche. Sogar der Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung ist unter Umständen zuschussfähig.
Die Liste der Möglichkeiten ist zwar lang - Beispiele können im Internet nachgelesen werden. Doch es werden nur Maßnahmen bezuschusst, welche die individuelle Situation des Pflegebedürftigen verbessern. Die Pflegekasse prüft das gena...
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