Vertrauliche Geburt soll 2014 in Kraft treten
Gesetzentwurf
Die Bundesregierung hat am 12. März 2013 eine neue Regelung für Schwangere auf den Weg gebracht, die bei der Geburt ihres Kindes ihren Namen nicht preisgeben wollen. Die sogenannte vertrauliche Geburt soll die umstrittenen Babyklappen und anonymen Geburten überflüssig machen. Die werden jedoch nicht verboten. Nach dem Gesetzentwurf hat das Kind nach 16 Jahren das Recht, den Namen seiner Mutter zu erfahren.
Das Gesetz zur vertraulichen Geburt erlaubt es künftig schwangeren Frauen, in sozialen Notlagen ihr Kind in einem sicheren medizinischen Umfeld zur Welt zu bringen, ohne ihre Identität preisgeben zu müssen.
Das soll mit Hilfe von Fachberatungsstellen zur vertraulichen Geburt geschehen, die über eine bundesweite Hotline erreichbar sein sollen. Nach der Beratung legt die werdende Mutter fest, dass ihre Daten erfasst, aber in einem Umschlag versiegelt werden. Darauf sollen nur ihr Pseudonym aus Vor- und Zuname, Name und Geb...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.