Tiefgaragen sind keine Keller
Mietvertrag
Tiefgaragen sind keine Keller. Ist im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, dienen sie zum Abstellen von Fahrzeugen, nicht jedoch zur Lagerung von Gegenständen.
Entsprechend entschied das Amtsgericht München (Az. 433 C 7448/12) am 21. November 2012, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.
Die Mieter einer Wohnung nutzten ihren Tiefgaragenstellplatz zur Lagerung von Kartons und Plastikmaterial. Die Vermieterin forderte das Ehepaar auf, dieses zu entfernen. Schließlich sei der Tiefgaragenplatz dafür nicht gedacht. Außerdem bestünden feuerpolizeiliche Bedenken. Als die Mieter sich weigerten, klagte die Vermieterin.
Mit Erfolg. Grundsätzlich dürften Mieter Garagen und Stellplätze nur im Rahmen des Vertragszweckes nutzen, so ...
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