Kein Haustierverbot im Mietvertrag
Mietrecht
Eine Mietvertragsklausel, nach der der Mieter »keine Hunde und Katzen« halten darf, ist nicht zulässig und damit unwirksam.
Wie die D.A.S. Rechtsschutzversicherung unter Hinweis auf ein neues Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. VIII ZR 168/12) vom 20. März 2013 mitteilt, bedeutet dies nicht, dass der Mieter nun beliebig viele Tiere anschaffen darf. Rücksicht muss durchaus genommen werden - aber seinen Mischlingshund durfte der Kläger im vorliegenden Fall behalten.
Der Hintergrund: Schon seit längerer Zeit ist es ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass generelle Haustierverbote in Mietverträgen unzulässig sind. Entschieden wurde dies bisher für generelle Klauseln wie »Der Mieter darf keine Haustiere halten.« Denn: Die Gerichte gehen davon aus, dass Kleintier...
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