Übergangsgeld nicht mit Krankengeld aufstocken

Urteil des Bundessozialgerichts

Das während einer Reha gezahlte Übergangsgeld für Arbeitnehmer kann nicht mit Krankengeldzahlungen der gesetzlichen Krankenversicherung aufgestockt werden. Die geltenden Regelungen sehen solch eine Aufstockung nicht vor, urteilte das Bundessozialgericht (BSG) am 12, März 2013 (Az. B 1 KR 17/12 R).

Übergangsgeld kann nach den gesetzlichen Bestimmungen bei Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation gezahlt werden. Die von den Sozialversicherungsträgern gewährte Entgeltersatzleistung wird auch behinderten Menschen zur Eingliederung ins Erwerbsleben gewährt. Derzeit beträgt es für Versicherte ohne Kinder 68 Prozent des letzten Nettolohns.

Im Streitfall hatte ein Verwalt...


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