Geld zurück für das P-Konto

Sicherung der Spareinlagen

Nach der Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto), darf die Bank kein höheres Kontoführungsentgelt verlangen.

So entschied im November 2012 der Bundesgerichtshof (Az. XI ZR 500/11 und Az. XI ZR 145/12) nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die Sparkasse Bremen. »Wir erwarten, dass Banken und Sparkassen die zu Unrecht eingenommen Entgelte unbürokratisch erstatten«, sagt damals Gerd Billen, Vorstand des vzbv. Jetzt wollte der Verband wissen, ob sich alle Banken an die neuen Regeln halten.

Das BGH-Urteil zum P-Konto aus dem letzten Jahr wird mittlerweile von vielen Geldinstituten in der Praxis umgesetzt - jedoch nicht von allen: 32 von 46 Banken und Sparkassen zahlen ihren Kunden unzulässige Kontogebühren zurück.

Pfändungsschutz

Lange Zeit hatten viele Banken ein Zusatzentgelt ausgerechnet von ihren ärmsten Kunden kassiert. Dabei hat seit 2010 jeder Verbraucher das Recht, sein Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto - kurz »P-Konto« - umzuwandeln. Durch ein P-Konto besteht automatisch Pfändungsschu...


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