Dürfen Steuerzahler vom Fiskus-Fehler profitieren?
Wenn der Fiskus sich Pannen zugunsten der Bürger leistet, dürfen diese davon profitieren: Steuerzahler müssen das Finanzamt nämlich nicht auf dessen Fehler hinweisen.
So hat der Bundesfinanzhof (BFH) in München entschieden: Wer solche Patzer für sich nutzt, begeht keine Steuerhinterziehung. Vier Jahre lang kann die Behörde allerdings den Bescheid noch selbst korrigieren (BFH-Urteil, Az VIII R50/10).
Was gut für die Steuerbürger klingt, wurde für einen niedergelassenen Internisten jedoch zum Nachteil. Er hatte für das Jahr 1999 korrekt Einkünfte von umgerechnet 539 000 Euro erklärt. Das Finanzamt setzte davor irr...
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