Folgekosten als Käuferfalle

Wohnungskauf

Wohnungseigentum ist begehrt wie selten, als sichere Geldanlage in Zeiten der schwelenden Finanzkrise oder als Schutz gegen ungebremsten Mietanstieg. Wie auch immer: Wer nur den Kaufpreis und seine Finanzierung im Auge hat, kann böse Überraschungen erleben.

Es sind unerwartete Folgekosten, etwa für Sanierungen, die die finanziellen Möglichkeiten übersteigen können und so den Verkauf oder sogar die Versteigerung erzwingen - mit hohen Verlusten. Wie Wohnungskäufer sich davor schützen, sagt der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e. V.

Zeit lassen!

Nach dem Beurkundungsgesetz soll der Käufer den Entwurf des notariellen Kaufvertrags zwei Wochen vor dem Notartermin zur Prüfung bekommen. Diese Frist wird oft nicht eingehalten. Demnächst soll ein Gesetz für Besserung sorgen. Aber einstweilen muss der Käufer selbst auf die Einhaltung der Frist achten - und die Zeit für die Prüfung des Kaufobjekts nutzen. Der Vertrag sagt nichts über mögliche finanzielle Folgerisiken des Kaufs.

Stichwort Verfassung der Eigentümergemeinschaft: Ist sie nicht dem Notarvertrag beigefügt, muss man sie vom Verkäufer verlangen. Dort finden sich Informationen wie Kostenverteilungsschlüssel oder o...


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