Arbeitgeber müssen schlechtere Note als »gut« beweisen
Arbeitsgericht Berlin kippte im Streit um das Arbeitszeugnis die Beweislast
Eine etwas eigenwillige Entscheidung, so der Bremer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus-Dieter Franzen vom Verband deutscher Arbeitsrechts-Anwälte (VDAA), hat das Arbeitsgericht Berlin in einem Rechtsstreit über das Arbeitszeugnis gefasst (Az. 28 Ca 18230/11).
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist der Arbeitnehmer in der Beweislast, wenn er im Zeugnisstreit eine Bewertung wünscht, die über dem Durchschnitt (»befriedigend«) liegt.
Zur Begründung verwies das Bundesarbeitsgericht auf die allgemeinen Regeln über die Verteilung der Darlegungslast, nachdem jede Partei die ihr günstigen Tatsachen vorzutragen habe. Der Anspruch besteht auf Erteilung eines leistungsgerechten Zeugnisses. Erst wenn der Arbeitnehmer dargelegt hat, leistungsgerecht sei ausschließlich eine überdurchschnittliche Beurteilung, hat der Arbeitgeber entgegenstehende Tatsachen vorzutragen.
Umgekehrt ist für eine unter dem Durchschnitt liegende Bewertung der Arbeitgeber verpflichtet, Umstände darzulegen und zu beweisen, die diese Beurteilung rechtfertigen.
In der Praxis führte diese Rechtsprechung dazu, so der Fachanwalt Klaus-Dieter Franzen, dass in der Regel...
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