Terrordatei soll besser werden

Bundesverfassungsgericht stärkt die Sicherheitspolitik der Bundesregierung, verlangt aber Änderungen

  • Dieter Farke, Karlsruhe
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Am Ende finden alle Seiten Bestätigung: Das Bundesverfassungsgericht hat die Sicherheitspolitik der Bundesregierung gestützt, indem es die Antiterrordatei für rechtens erklärte. Der Beschwerdeführer wiederum hat Recht: Einzelne Bestimmungen verstoßen gegen das Grundgesetz, müssen nachgebessert werden.

Vielen Pressevertretern war eine gewisse Überraschung anzusehen, als Ferdinand Kirchhof, Vorsitzender des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts, das Urteil verkündete. Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) muss das Antiterrordateigesetz nur in einigen wenigen Punkten ändern. Dieser reagierte erleichtert, »dass die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes bestätigt worden ist«. Damit ist die Antiterrordatei (ATD), die oft als »entscheidender Baustein« der Sicherheitsarchitektur« bezeichnet worden ist, fortan fest in dieser verankert. In einigen Punkten allerdings muss das Gesetz geändert werden, was zugleich dazu führt, dass die Staatskasse die Prozesskosten übernehmen muss.

Auffallend oft betonen die Richter in ihrem Urteilstext die »große Bedeutung der Terrorismusabwehr«, der sie einen so hohen Stellenwert beimessen, dass sie auch Eingriffe in elementare Grundrechte wie die informationelle Selbstbestimmung, das Recht ...


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